Aufruf zur Bewerbung für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste
02.02.2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Das Bewerbungsformular finden Sie unten angehängt. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter www.schoeffenwahl2023.de.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 20.03.2023 schriftlich bei folgender Stelle persönlich abgeben: Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.
Es werden folgende Angaben benötigt:
- Familienname, Geburtsname
- Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Straße, Hausnummer
- Beruf
- Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Tel: 09353 793 1516 zur Verfügung.
Neustadt a.Main, den 02.02.2023
M o r g e n r o t h
Erster Bürgermeister der Gemeinde Neustadt a.Main
Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste