Gigabit-Richtlinie - Bayerische Breitbandförderung

28. September 2021

Die Gemeinde beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite: https://gigabitbayern.de/vg-lohr-am-main/

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

28. Oktober 2020

Die Gemeinde Neustadt a.Main führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vom 30.10.2020 bis 11.12.2020 eine Markterkundung durch.

Dokument zur Markterkundung:

Kartendarstellung zur Ist-Versorgung vor der Markterkundung:

Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.